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Beitrag über:Immobilien
Fragen zum "Immobilien" Formular auf taxx.lu.

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  • Wo soll ich mein Immobilienkredit eintragen?
    Der Immobilienkredit ist auf dem Formular "Immobilien" einzutragen. Sie müssen zuerst zum Formular "Steuersituation" gehen und das passende Kästchen zur Kategorie "Immobilien in 2019" ankreuzen. Dann müssen Sie zum Formular "Immobilien" gehen und die neue Felder ausfüllen.Einige Leser
  • Können Notargebühren für den Kauf einer Immobilie abgesetzt werden?
    Notargebühren sind nur dann abzugsfähig, wenn sie für ein Hypothekendarlehen, d.h. die Kreditlinie, bezahlt wurden. Notargebühren für den tatsächlichen Erwerb einer Immobilie sind daher nicht abzugsfähig.Einige Leser
  • Können Renovierungen an Immobilien abgesetzt werden?
    Nein, Sie können die Renovierung des Gebäudes, in dem Sie wohnen, nicht absetzen. Wenn Sie das Gebäude an einen Dritten vermieten, ist das ein anderer Fall.Einige Leser
  • Können die Zinsen, die für ein Darlehen für eine Zweitwohnung gezahlt werden, abgesetzt werden?
    Nein, Sie können die Zinsen, die für ein Darlehen für eine Zweitwohnung gezahlt wurden, nicht absetzen.Einige Leser
  • Kann ich als Mieter meine Miete von der Steuer absetzen?
    Nein, Sie können Ihre Miete nicht von der Steuer absetzen.Einige Leser
  • Wie wird der Kauf einer Immobilie deklariert?
    Der Kauf einer in Luxemburg oder im Ausland gelegenen Immobilie muss in Ihrer Steuererklärung angegeben werden. Setzen Sie dazu im Formular "Steuersituation" den Haken bei "Wir haben im Jahr 2020 Immobilien gekauft oder verkauft." und speichern Sie. Im Formular "Immobilien" finden Sie dann die Kategorie "Immobilienkauf und -verkauf", in der Sie die verschiedenen Felder ausfüllen können.Wenig Leser
  • Wie wird der Verkauf einer Immobilie deklariert?
    Der Verkauf einer in Luxemburg oder im Ausland gelegenen Immobilie muss in Ihrer Steuererklärung angegeben werden. Bei dem Verkauf einer Immobilie sind zwei Fälle zu unterscheiden : **Erster Fall: Der Verkauf Ihres Hauptwohnsitzes ** Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz verkauft haben, **ist der Kapitalgewinn NICHT steuerpflichtig. Sie müssen nur die erste Seite des Formulars 700 ausfüllen und die Felder auf taxx.lu in der Kategorie "Immobilienkauf und -verkauf" ausfüllen. Um zu ermitteln,Wenig Leser

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