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Beitrag über:MyGuichet Assistent
Alles, was Sie über den MyGuichet-Assistenten für Ihre Steuererklärung wissen müssen.

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  • Ich habe den MyGuichet-Assistenten genutzt und eine Abrechnung erhalten. Können Sie prüfen, ob alles korrekt ist?
    Ja, absolut! Wenn Sie den MyGuichet-Assistenten verwenden, wird Ihre Steuererklärung vollautomatisch verarbeitet. Ihr System erstellt eine Abrechnung und einen Steuerbescheid, ohne dass ein Beamter der Steuerverwaltung Ihre Informationen oder die Anlagen überprüft. ⚠️ Wichtig: Die Steuerbehörde behält sich eine Frist von 5 Jahren vor, um Ihre Steuererklärung nachträglich zu überprüfen. Wenn Fehler oder Auslassungen festgestellt werden, kann sie Ihnen eine neue, endgültige Abrechnung miWenig Leser
  • Wird meine Steuererklärung geprüft, wenn ich sie mit dem MyGuichet-Assistenten ausgefüllt habe?
    Zunächst nicht. Der MyGuichet-Assistent ist ein Online-Erfassungstool: Er ermöglicht es Ihnen, die Felder Ihrer Erklärung selbst auszufüllen und diese elektronisch an die ACD zu übermitteln. Er führt jedoch keine manuelle Überprüfung durch, die über die technische Konsistenz der ausgefüllten Felder (Datumsformate, Zahlenangaben, Pflichtfelder…) hinausgeht. In der Phase der vorläufigen Abrechnung wird Ihre Steuererklärung nicht von einem Mitarbeiter der ACD geprüft. Es erfolgt keine ÜberprüfWenig Leser
  • Kann ich gegen eine Abrechnung Einspruch einlegen, die auf einer über den MyGuichet-Assistenten ausgefüllten Erklärung basiert?
    Ja. Unabhängig davon, ob Sie nach der Nutzung des MyGuichet-Assistenten zum Ausfüllen Ihrer Steuererklärung eine vorläufige oder eine endgültige Abrechnung erhalten haben, können Sie innerhalb von drei Monaten nach Zustellung der betreffenden Abrechnung bei der ACD Einspruch einlegen. Einspruch gegen die vorläufige Abrechnung Dies ist sinnvoll, sobald Sie nach Erhalt feststellen, dass eine Angabe im MyGuichet-Assistenten nicht korrekt eingegeben wurde. Zum Beispiel: Ein vergesseWenig Leser
  • Was passiert, nachdem ich meine Erklärung über den MyGuichet-Assistenten eingereicht habe?
    Wenn Sie Ihre Steuererklärung über den MyGuichet-Assistenten einreichen, wendet die ACD ein vereinfachtes Verfahren an, das als „Veranlagung nach Steuererklärung“ bezeichnet wird und in § 100a der Abgabenordnung (AO) vorgesehen ist. Diesen Vermerk finden Sie übrigens direkt auf Ihrem Steuerbescheid, in der Regel formuliert wie folgt: „Besteurung nach Erklärung (§ 100a AO) unter Vorbehalt späteren Prüfung“. (https://storage.crisp.chat/users/helpdesk/website/-/1/c/5/f/1c5fc819171ffd00/screensWenig Leser

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