Was kann ich in der Kategorie "Werbungskosten" absetzen?
Erfahren Sie, welche Ausgaben Sie unter der Kategorie Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung in Luxemburg absetzen können.PopulärKann ich meine Studienkosten für ein Fernstudium absetzen ?
Die Studienkosten für ein Fernstudium sind unter verschiedene Bedingungen auf dem Formular "Werbekosten" absetzbar. Legen Sie der Steuererklärung eventuell einen Brief bei (gerne auch vom Arbeitgeber unterschrieben), wo Sie angeben, dass dieses Studium für Ihre aktuelle Arbeit unbedingt notwendig ist.Einige LeserKann ich meine Weiterbildungskosten absetzen?
Ausgaben für Weiterbildung können Sie nur dann abziehen, wenn sie für die Ausübung Ihres Berufes notwendig sind. Fügen Sie Ihrer Steuererklärung vorzugsweise ein Schreiben bei (vorzugsweise von Ihrem Arbeitgeber unterzeichnet), in dem Sie erklären, dass diese Studien für Ihre derzeitige Tätigkeit unbedingt erforderlich sind.Einige LeserWie melde ich mein häusliches Arbeitszimmer an?
Wenn Sie Lehrerin oder Lehrer sind, können Sie in Ihrer Steuererklärung ein häusliches Arbeitszimmer angeben. Dies hat den Vorteil, dass Sie einen Teil der Kosten für Strom, Heizung usw. in Ihrer Steuererklärung absetzen können. Wählen Sie dazu einfach "Lehrer (Professor oder Bildungsbeauftragter)" in der Kategorie "Persönliche Daten" (wie unten dargestellt). Vergessen Sie nicht, jedes Mal zu speichern, wenn Sie eine Änderung vornehmen! (https://storage.crisp.chat/users/helpdesWenig LeserKann ich Berufskleidung absetzen?
Sie können ausschließlich für berufliche Zwecke verwendete Kleidung, die nicht vom Arbeitgeber erstattet wird, absetzen. Zum Beispiel die Kleidung eines angestellten Rechtsanwalts, die Kleidung einer angestellten Krankenschwester. Anzüge und Maßanzüge gelten nicht als Berufskleidung. Ein Kaufnachweis (Rechnung) sollte beigefügt werden.Wenig LeserKann ich Beiträge an Arbeitskammern und Gewerkschaften absetzen?
Sie können Ihre Beiträge an luxemburgische Kammern und Gewerkschaften (z.B. OGBL, LCGB...usw.) absetzen.Wenig LeserKann ich Bücher und Fachzeitschriften absetzen?
Sie können Bücher und Fachzeitschriften, die Sie im Laufe des Steuerjahres gekauft haben, absetzen. Der entsprechende Nachweis (Rechnung) sollte beigefügt werden. Diese Bücher und Zeitungen sind nur dann abzugsfähig, wenn die Publikationen ausschließlich oder fast ausschließlich im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit verwendet werden. Im Gegensatz dazu sind die Kosten für den Erwerb von Publikationen von allgemeinem Interesse wie Wörterbücher, Enzyklopädien, literarische oder populärwissenschWenig LeserKann ich Arbeitsinstrumente absetzen?
Sie können Ausgaben für Arbeitsmittel absetzen, die für Ihre Beschäftigung notwendig sind, für die Sie aber keine Erstattung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben. Für einen Computer, der zu 90 % oder mehr für berufliche Zwecke genutzt wird: Liegt der Betrag unter 870 €, genügt es, den tatsächlichen Betrag anzugeben. Beträgt der Betrag mehr als 870 €, beträgt die übliche Nutzungsdauer drei Jahre. Beispiel: Für einen Computer, der 2.100 € kostet, geben Sie 700 € an.Wenig LeserWas sind die Bedingungen, damit die Ausgaben für ein Homeoffice steuerlich absetzbar sind?
Damit ein Homeoffice steuerlich anerkannt wird und die damit verbundenen Ausgaben absetzbar sind, müssen mehrere spezifische Bedingungen erfüllt sein. Hier sind die detaillierten Kriterien zur Beantwortung häufig gestellter Fragen: Ausschließlich oder fast ausschließlich berufliche Nutzung: Das Homeoffice muss ausschließlich oder nahezu ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt werden. Eine geteilte Nutzung mit privaten Aktivitäten (selbst geringfügige) kann zur AblehnungWenig LeserWelche Kosten sind steuerlich absetzbar für ein anerkanntes Homeoffice?
Wenn ein Homeoffice steuerlich anerkannt ist, können bestimmte Ausgaben als Werbungskosten abgesetzt werden: Kosten für den Raum des Homeoffice: Die Ausgaben, die sich auf die gesamte Wohnung beziehen (Miete, Zinsen, Abschreibungen, Reparaturen, Heizung, Strom), sind entsprechend der Fläche des Homeoffice im Verhältnis zur gesamten Wohnfläche (ohne Räume wie Keller oder Garage) absetzbar. Ausgaben, die ausschließlich dem Homeoffice zugeordnet sind (z. B. spezifische ReparaturWenig Leser