Formular 100
Wann füllt man das Formular 100 aus?
Sie müssen das Formular 100 ausfüllen, wenn : das steuerpflichtige Einkommen des Haushalts 100.000 € pro Jahr übersteigt bei Kumulierung mehrerer Vergütungen, wenn das steuerpflichtige Einkommen 36.000 € für Steuerpflichtige der Steuerklassen 1 und 2 und 30.000 € für Steuerpflichtige der Steuerklasse 1a übersteigt. für nicht in Luxemburg ansässige Personen, wenn Sie zu einem festen Steuersatz besteuert werden. Oder wenn Ihr in Luxemburg steuerpflichtiges Einkommen nicht der QuelleWenig LeserWozu dient das Formular 100?
Mit dem Formular 100 werden alle in einem Steuerjahr erzielten Einkünfte erklärt, unabhängig davon, ob sie einem Steuerabzug an der Quelle unterliegen oder nicht. Es handelt sich um die klassische jährliche Steuererklärung, die zur Berechnung des endgültigen Betrags der geschuldeten Steuer oder einer eventuellen Steuererstattung dient. Dieses Formular ist auch unerlässlich, wenn Sie Steuerabzüge, Steuergutschriften und andere Steuervergünstigungen geltend machen wollen, auf die Sie Anspruch habWenig LeserWer kann das Formular 100 ausfüllen?
Das Formular 100 kann von jeder Person ausgefüllt werden, die in Luxemburg steuerpflichtig ist und eine jährliche Steuererklärung abgeben möchte oder muss. Im Einzelnen betrifft dies : Personen, die das Formular 100 ausfüllen müssen : In Luxemburg steuerlich Ansässige, die ein Welteinkommen zu erklären haben (Gehälter, Mieteinnahmen, Einkünfte aus beweglichem Kapitalvermögen usw.). Nichtansässige (Grenzgänger), die sich für eine Kollektivbesteuerung entscheiden oder von bestimmtWenig Leser
Formular 163
Wann ist das Formular 163 auszufüllen?
Die jährliche Abrechnung (Formular 163R/résidents für Ansässige und 163NR/non-résidents für Nichtansässige) ermöglicht die Korrektur eines zu hohen Steuerabzugs an der Quelle. Sie muss auf Antrag des Steuerpflichtigen erstellt werden, der nicht der Besteuerung nach der Bemessungsgrundlage (Formular 100) unterliegt oder der diese Erklärung nicht vornimmt.Wenig LeserWer kann das Formular 163 ausfüllen?
Das Formular 163 richtet sich hauptsächlich an Arbeitnehmer in Luxemburg, unabhängig davon, ob sie in Luxemburg ansässig (Formular 163R/résidents) oder nicht ansässig (Formular 163NR/non-résidents) sind. Mit diesem Formular kann eine Berichtigung beantragt werden, wenn die an der Quelle einbehaltene Steuer im Laufe des Steuerjahres zu hoch war. Dieses Formular kann von Steuerpflichtigen ausgefüllt werden, die nicht der Besteuerung nach der Bemessungsgrundlage unterliegen, d. h. die keine klassiWenig LeserWozu dient das Formular 163?
Das Formular 163, auch Jahresabrechnung/"décompte annuel" genannt, ermöglicht es, den Betrag der im Laufe des Jahres an der Quelle einbehaltenen Steuer zu korrigieren.Wenig Leser
Formular 166
Wozu dient das Formular 166?
Das Formular 166 wird benötigt, um die Änderung Ihrer Quellensteuerklasse auf Ihr luxemburgisches Gehalt oder Ihre Rente zu beantragen. Es kann verwendet werden, um : Antrag auf Kollektivbesteuerung, Steuerklasse 2 oder feste Steuersätze (ansässige Ehepaare und Grenzgänger) Antrag auf reine Individualbesteuerung (das Einkommen und die Abzüge jedes Partners werden getrennt berechnet, wobei für beide Steuerklasse 1 angewendet wird) Antrag auf Individualbesteuerung mit Umverteilung (die EinWenig LeserWann sollte man das Formular 166 ausfüllen?
Sie können das Formular 166 jederzeit ausfüllen. Sobald Sie das Formular ausgefüllt, unterschrieben und an Ihr RTS-Büro geschickt haben, erhalten Sie innerhalb von +/- 1 Monat eine neue Steuerkarte.Wenig LeserWas kann ich tun, wenn ich Hilfe beim Ausfüllen des Formulars 166 benötige?
Wir können Ihnen beim Ausfüllen des Formulars 166 helfen. Die Gebühr beträgt 49 Euro. Bitte wenden Sie sich per E-Mail an unser Team (help@taxx.lu), wir helfen Ihnen gerne weiter.Wenig LeserWer kann das Formular 166 ausfüllen?
Gebietsansässige und Grenzgänger, die ihre Art der Quellenbesteuerung ändern möchten. Hier einige Beispiele: Ein verheiratetes Grenzgängerpaar, das die Anwendung eines festen Steuersatzes beantragen möchte (entspricht Steuerklasse 2 für verheiratete Grenzgänger) Ein Grenzgängerpaar, das die Kollektivbesteuerung (fester Steuersatz) widerrufen und zum allgemeinen System (Steuerklasse 1) zurückkehren möchte Ein ansässiges Paar, das sich für eine Kollektivbesteuerung (Steuerklasse 2) entscheWenig Leser