Wie macht man eine Steuererklärung, wenn ein Partner für eine EU-Einrichtung arbeitet und der andere in Luxemburg?
Die Möglichkeit, in Luxemburg eine gemeinsame Steuererklärung einzureichen, hängt von der Art der Partnerschaft (Ehe oder PACS) ab, vor allem jedoch vom steuerlichen Wohnsitz des Partners, der bei einer europäischen Institution beschäftigt ist.
Mit anderen Worten: Ehe oder PACS allein reichen nicht aus; es muss zunächst bestimmt werden, wo der Partner steuerlich ansässig ist.
Das Gehalt von Beamten und Bediensteten der Europäischen Union ist im Land, in dem sie eingesetzt werden, steuerfrWenig LeserWie werden Ehepaare besteuert, wenn ein Partner bei einer EU-Institution arbeitet und der andere in Luxemburg angestellt ist?
Für Ehepaare oder eingetragene Partnerschaften, bei denen ein Partner bei einer EU-Institution angestellt ist und der andere ein Gehalt in Luxemburg bezieht, sind die folgenden relevanten Steuerregeln zu beachten:
Einkommen eines Angestellten einer EU-Institution:
Das Einkommen, das ein Angestellter einer EU-Institution erhält, ist in Luxemburg steuerfrei und muss nicht in die luxemburgische Steuererklärung aufgenommen werden. Es muss jedoch eine von der EU-Institution ausgestellte BeschäftiWenig Leser