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Muss die luxemburgische Steuererklärung systematisch jedes Jahr eingereicht werden?

Für Steuerzahler, die gesetzlich verpflichtet sind, eine Steuererklärung einzureichen, ist es erforderlich, dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen.

Ein Steuerzahler, der gesetzlich nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung in Luxemburg einzureichen, kann jedoch von einem Jahr auf das andere entscheiden, dies nicht zu tun.

Wenn ein Steuerzahler freiwillig eine Erklärung in einem Jahr einreicht, in dem er nicht dazu verpflichtet ist, einfach weil es für ihn vorteilhaft ist, wird er in die Datenbank der "regelmäßigen" Steuerzahler aufgenommen. Diese Datenbank umfasst alle Steuerzahler, unabhängig davon, ob sie verpflichtet sind, eine Steuererklärung einzureichen oder nicht.

Daher macht die Verwaltung keinen Unterschied zwischen diesen beiden Arten von Steuerzahlern, wenn sie einen Steuerzahler zur Einreichung seiner jährlichen Erklärung auffordert oder ihn dazu erneut auffordert.

Wenn ein Steuerzahler nicht mehr möchte, dass er eine freiwillige jährliche Erklärung einreicht oder einreicht, muss er dies einfach der Verwaltung mitteilen.

Aktualisiert am: 20/02/2024

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