Der Höchstbetrag wird entsprechend dem Alter des jüngsten erwachsenen Vertragsnehmers festgesetzt :
von 18 bis 41 Jahren: 1.344 Euro
über 41 Jahre: 672 Euro
Die Erhöhung des Höchstbetrags gilt auch für das Kalenderjahr, in dem der Vertragsnehmer sein 41. Lebensjahr vollendet.
Dieses Limit kann für folgende Personen um denselben Betrag erhöht werden:
zusammen veranlagte Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner;
jedes Kind, für das der Steuerpflichtige eine Steuerermäßigung für Kinder bezieht
von 18 bis 41 Jahren: 1.344 Euro
über 41 Jahre: 672 Euro
Die Erhöhung des Höchstbetrags gilt auch für das Kalenderjahr, in dem der Vertragsnehmer sein 41. Lebensjahr vollendet.
Dieses Limit kann für folgende Personen um denselben Betrag erhöht werden:
zusammen veranlagte Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner;
jedes Kind, für das der Steuerpflichtige eine Steuerermäßigung für Kinder bezieht
Veröffentlicht am: 22 / 01 / 2020