Wie hoch ist der Mindestpauschalabzug für Sonderausgaben?
Wenn der Steuerpflichtige während des Steuerjahres steuerpflichtig ist, beträgt der abzugsfähige Pauschalbetrag 480€. Für Ehegatten/Lebenspartner beträgt dieser Betrag 960 €, wenn sie gemeinsam steuerpflichtig sind und jeder Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht.
Unser System berücksichtigt sie automatisch wenn nötig.
Aktualisiert am: 05/08/2025
Danke!