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Was kann ich in der luxemburgischen Steuererklärung absetzen?

Bei der luxemburgischen Steuererklärung können Sie eine Reihe von Kosten absetzen.


Hier einige Beispiele:


Unter "Werbungskosten" :

(Pauschales Minimum 540 €)


  • Beiträge an Berufskammern und Gewerkschaften
  • Bücher und Fachzeitschriften, die fast ausschließlich der Ausübung der beruflichen Tätigkeit dienen.
  • Berufskleidung
  • Arbeitsmittel, die fast ausschließlich für berufliche Zwecke verwendet werden.
  • Ausgaben für Weiterbildungen, die für die Ausübung Ihres Berufs notwendig sind.


Unter "Sonderausgaben" :

(Pauschale Höchstgrenze 672 € pro Person im Haushalt).


  • Sollzinsen im Zusammenhang mit Verbraucherkrediten
  • Beiträge und Prämien für Versicherungen


Einige Beispiele:

  • Autoversicherung (nur Haftpflicht und geschützter Fahrer)
  • Hausratversicherung (nur Haftpflicht)
  • Zusätzliche Krankenversicherung
  • Lebensversicherung


  • Bausparvertrag
    (Alter des Steuerzahlers zwischen 18 und 41 Jahren max. 1.344€ pro Person im Haushalt)
    (Alter des Steuerpflichtigen über 41 vollendet : 672€ pro Person im Haushalt)


  • Altersvorsorgevertrag (max. 3.200€ pro Steuerzahler).
  • Spenden (mindestens insgesamt 120€)


Unter "Hauptwohnsitz" / "Zukünftiger Hauptwohnsitz" :
  • Schuldzinsen in Verbindung mit Immobilienkrediten für Ihren Hauptwohnsitz.


Obergrenze abhängig vom Jahr der Verfügbarkeit und der Haushaltszusammensetzung :

  • Verfügbarkeitsdatum nach dem 31/12/2022 : Voller Abzug.
  • Verfügbarkeitsdatum zwischen dem 31/12/2018 und dem 01/01/2023 : 4.000€
  • Verfügbarkeitsdatum zwischen dem 31/12/2013 und dem 01/01/2019 : 3.000€
  • Verfügbarkeitsdatum vor dem 01/01/2014: 2.000€


Nur im Jahr des Erwerbs des Hauptwohnsitzes :

  • Die Notarkosten für die Eröffnung eines Kredits.
  • Die Bankprovision


Unter "Freibeträge" :

Kosten für Hauspersonal, Kosten für Hilfeleistungen bei Pflegebedürftigkeit, Kosten für Kinderbewahrung (max. 5400€).


Einige Beispiele:

  • Kita-Gebühren ("Crèche")
  • Kindertagesstätte ("Maison relais")
  • Hauspersonal / Putzpersonal


Unter "Sonstiges" :


Außergewöhnliche Belastungen
(Diese Kosten sind abzugsfähig, wenn eine bestimmte Mindestgrenze erreicht wird. Siehe hier: https://help.taxx.lu/de/article/warum-werden-meine-aussergewohnlichen-belastungen-nicht-in-meiner-steuererklarung-erfasst-3i4q8s/)


  • Medizinische Kosten, die nicht von der CNS oder einer Krankenzusatzversicherung erstattet werden (auch Apothekenkosten).
  • Kosten für eine Scheidung
  • Kosten für Zivilprozesse
  • Bestattungskosten
  • Unterhalt für Personen, die keinen Unterhalt beanspruchen können
  • Diätplan (auf Rezept)


  • Renten und dauernde Lasten (im Falle einer Scheidung)
  • Kinder, die nicht im Haushalt leben (max. 4422€)


Sie wissen nicht, wo und wie Sie die zahlreichen Abzüge angeben sollen? Verwenden Sie taxx.lu, um Ihnen zu helfen, Ihre Steuererklärung einfach auszufüllen!


Aktualisiert am: 26/06/2025

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