Unter welchen Bedingungen können Werbungskosten abgesetzt werden?
Werbungskosten sind nur absetzbar, wenn sie direkt mit der Erlangung, Sicherung oder Erhaltung Ihrer Einkünfte zusammenhängen. Der Abzug erfolgt nicht automatisch und hängt von der Einschätzung der Steuerverwaltung ab.
Wichtige Punkte:
- Arbeitsinstrumente (Computer, Büroausstattung, Fachbücher etc.)
- Absetzbar, wenn sie ausschließlich oder nahezu ausschließlich (≥90 %) beruflich genutzt werden.
- Bei gemischter privater/beruflicher Nutzung ist nur der berufliche Anteil abziehbar, sofern dieser klar trennbar und prüfbar ist.
- Computer oder Software mit erheblicher privater Nutzung sind in der Regel nicht abziehbar.
- Heimbüro
- Der Raum muss ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt und vom privaten Wohnbereich getrennt sein.
- Größe und Einrichtung müssen zur Wohnung angemessen sein.
- Kosten (Miete, Heizung, Strom, Büromöbel) sind anteilig nach genutzter Fläche abziehbar.
- Berufliche Weiterbildung (Fortbildungskosten)
- Abziehbar, wenn die Weiterbildung für die Ausübung des Berufs notwendig oder förderlich ist.
- Kosten für Erst- oder Allgemeinausbildung (Ausbildungskosten) sind nicht abziehbar.
Aktualisiert am: 14/11/2025
Danke!
