Artikel über: Mieteinnahmen
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Sind vom Mieter zurückerhaltene Nebenkosten (z. B. Wasser, Heizung) steuerlich absetzbar?

Nein. Vom Mieter zurückerhaltene Nebenkosten (wie Wasser, Heizung oder Gemeinschaftskosten) sind nicht abzugsfähig, da sie keine endgültig vom Vermieter getragenen Kosten darstellen. Sie werden dem Mieter weiterverrechnet und sind daher steuerlich neutral.

Aktualisiert am: 20/01/2026

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