Kann ich meine Beiträge zur Krankenversicherung trotzdem absetzen, wenn ich eine Erstattung vom CGDIS erhalten habe?
Ja, aber nur den nicht erstatteten Teil. Wenn Sie eine Erstattung von 50 % Ihrer Krankenversicherungszusatzbeiträge von der CGDIS erhalten, können Sie nur die restlichen 50 % als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung absetzen.
Wenn Sie trotz der teilweisen Erstattung durch CGDIS die gesamten Beiträge angeben, wird das Finanzamt im nächsten Jahr eine Neuberechnung vornehmen, und Sie müssen den ungerechtfertigten Abzug zurückzahlen.
Aktualisiert am: 16/07/2025
Danke!