Ist eine Versicherung gegen Fahrzeugschäden (Casco) abzugsfähig?
Nein. Die Prämien für eine Kaskoversicherung (Teil- oder Vollkasko), die Sachschäden an Ihrem Fahrzeug abdeckt, sind in Luxemburg nicht abzugsfähig.
Andere Versicherungen können hingegen abgesetzt werden, wie z. B. :
- Kfz-Haftpflichtversicherung,
- Lebensversicherung,
- bestimmte Unfall- oder Krankenversicherungen,
Aktualisiert am: 14/08/2025
Danke!