Artikel über: Sonderausgaben
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Ist eine Versicherung gegen Fahrzeugschäden (Casco) abzugsfähig?

Nein. Die Prämien für eine Kaskoversicherung (Teil- oder Vollkasko), die Sachschäden an Ihrem Fahrzeug abdeckt, sind in Luxemburg nicht abzugsfähig.


Andere Versicherungen können hingegen abgesetzt werden, wie z. B. :


  • Kfz-Haftpflichtversicherung,
  • Lebensversicherung,
  • bestimmte Unfall- oder Krankenversicherungen,

Aktualisiert am: 14/08/2025

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