Artikel über: Sonderausgaben
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Wie soll ich das Geld aus meinem Bausparvertrag nach dessen Ablauf verwenden?

Das Geld aus Ihrem Bausparvertrag muss für einen der folgenden Zwecke verwendet werden, um in den Genuss von Steuerabzügen zu kommen:

Der Bau, der Erwerb, die Instandhaltung, die Reparatur oder der Umbau einer Wohnung oder eines Hauses, die/das Sie persönlich als Hauptwohnsitz nutzen;

Der Erwerb eines Grundstücks zum Bau einer Wohnung oder eines Hauses, die/das Sie zu Ihrem persönlichen Wohnzweck nutzen;

Die Finanzierung einer photovoltaischen oder thermischen Solaranlage, die in eine Wohnung oder ein Haus integriert ist, die/das Sie als Ihren persönlichen Wohnsitz nutzen;

Die Rückzahlung von Anleihen oder Schuldverschreibungen, die für die in den Punkten 1 bis 3 genannten Zwecke aufgenommen wurden.

Diese Bestimmungen gelten sowohl für Immobilien, die sich im Großherzogtum Luxemburg befinden, als auch für Immobilien, die sich im Ausland befinden.

Achtung: Die Nichtverwendung der Gelder für steuerbegünstigte Zwecke führt zum Verlust der Steuerabzüge.

Von einer Nichtverwendung spricht man, wenn Sie die bei Fälligkeit des Bausparvertrags erhaltenen Gelder für andere als die oben beschriebenen Zwecke verwenden.

Wenn Sie die Mittel beispielsweise für den Kauf eines Autos, den Kauf von Möbeln oder den Bau, den Erwerb oder den teilweisen Erwerb einer Immobilie für berufliche Zwecke oder zur Vermietung verwenden, ist dies keine steuerkonforme Verwendung.

Eine Nichtverwendung liegt auch dann vor, wenn Sie das geliehene Geld an die Bausparkasse zurückgeben, weil das ursprüngliche Immobilienprojekt letztlich nicht realisiert werden kann. In diesen Fällen verlieren Sie das Recht, künftig von den Steuerabzügen im Zusammenhang mit dem Bausparvertrag zu profitieren.

Aktualisiert am: 05/06/2025

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