In Luxemburg variiert der Abschreibungssatz für nicht zu Wohnzwecken genutzte Gebäude (z.B. Geschäftsräume) in Abhängigkeit vom Alter des Gebäudes am 1. Januar des Steuerjahres.
Die geltenden Sätze sind wie folgt:

Die Sätze in Klammern dienen einer höheren Abschreibung, die angewendet werden kann, wenn eine stärkere Abnutzung ordnungsgemäß begründet wird. Im Gegensatz zu den normalen Abschreibungssätzen muss diese höhere Abnutzung begründet und dokumentiert werden, damit sie von der Steuerbehörde akzeptiert wird.
Auf taxx.lu ermitteln wir anhand der eingegebenen Informationen automatisch den anwendbaren Abschreibungssatz sowie die Abschreibungsbasis. Diese Daten werden dann direkt in die Steuerformulare, insbesondere das Formular 190/210, integriert, um Ihnen die Steuererklärung zu vereinfachen.Aktualisiert am: 25/03/2025