Artikel über: Sonderausgaben
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Wie hoch sind die absetzbare Höchstbeträge für Versicherungskosten und Zinsen?

Die Versicherungsprämien und Schuldzinsen für einen Privatkredit sind in Höhe von insgesamt maximal 672 Euro pro Jahr abzugsfähig.

Dieser Höchstbetrag erhöht sich für den Ehepartner/eingetragenen Lebenspartner (Zusammenveranlagung vorausgesetzt) und jedes zum Haushalt gehörende Kind um denselben Betrag.

Beispiel:
Ein verheiratetes/verpartnertes Paar mit zwei Kindern: 672 x 4 = 2.688 €.
Ein Paar mit zwei Kindern kann bis zu 2.688 € abziehen.

Aktualisiert am: 08/02/2024

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