Was passiert, nachdem ich meine Erklärung über den MyGuichet-Assistenten eingereicht habe?
Wenn Sie Ihre Steuererklärung über den MyGuichet-Assistenten einreichen, wendet die ACD ein vereinfachtes Verfahren an, das als „Veranlagung nach Steuererklärung“ bezeichnet wird und in § 100a der Abgabenordnung (AO) vorgesehen ist. Diesen Vermerk finden Sie übrigens direkt auf Ihrem Steuerbescheid, in der Regel formuliert wie folgt: „Besteurung nach Erklärung (§ 100a AO) unter Vorbehalt späteren Prüfung“.

Konkret bedeutet das für Sie Folgendes:
Ein schneller, aber nicht endgültiger Steuerbescheid
Der Steuerbescheid wird in der Regel innerhalb von 15 Tagen nach Einreichung der Steuererklärung ausgestellt. Diese Schnelligkeit hat jedoch ihren Preis: Die Berechnung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der eingegebenen Informationen, ohne dass ein Mitarbeiter der ACD die Unterlagen zu diesem Zeitpunkt noch einmal überprüft. Dieser erste Bescheid wird also sofort ausgestellt, ist aber vorläufig – es handelt sich um die vorläufige Abrechnung.
Keine Überprüfung in der Phase der vorläufigen Abrechnung
Zum Zeitpunkt der Ausstellung der vorläufigen Abrechnung findet keine manuelle Überprüfung statt, die über die technische Konsistenz der ausgefüllten Felder hinausgeht. Kein Mitarbeiter überprüft, ob die Abzüge, auf die der Steuerpflichtige möglicherweise Anspruch hat, tatsächlich angegeben wurden: Reisekosten, Hypothekenzinsen, Versicherungen, Altersvorsorge, außerordentliche Aufwendungen, Anschaffungskosten, Spenden… Ein vergessenes Kästchen oder ein falsch verstandener Punkt wirkt sich direkt auf die Steuerberechnung aus, und die vorläufige Abrechnung spiegelt genau das wider, was eingegeben wurde – nicht mehr und nicht weniger.
Die Überprüfung erfolgt bei der Umstellung auf die endgültige Abrechnung
Die Situation ändert sich, wenn die ACD die endgültige Abrechnung ausstellt. Zu diesem Zeitpunkt wird die Akte tatsächlich von einem Mitarbeiter des Steueramtes geprüft, der die Steuererklärung und die Belege untersucht, bevor er die Steuer endgültig festlegt. Dieser Übergang von der vorläufigen zur endgültigen Abrechnung kann jederzeit innerhalb der fünf Jahre nach Ausstellung der vorläufigen Abrechnung erfolgen, und die ACD muss den Zeitpunkt, zu dem sie beschließt, einen Fall abzuschließen, nicht begründen: Dies kann zufällig, aufgrund einer Meldung oder im Rahmen der Bearbeitung eines anderen Steuerjahres geschehen.
Zwei mögliche Ergebnisse beim Übergang zur endgültigen Abrechnung
Die Prüfung der Unterlagen durch die Steuerbehörde kann theoretisch in beide Richtungen gehen:
- Der ungünstige Fall: Wird ein Fehler, eine Auslassung oder ein falsch angegebenes Einkommen festgestellt, stellt die Steuerbehörde eine endgültige Abrechnung zu Ungunsten des Steuerpflichtigen aus, mit einer Nachzahlung.
- Der günstige Fall: Wenn bei der Prüfung ein vergessener Abzug oder ein Fehler zu Ungunsten des Steuerpflichtigen festgestellt wird, kann die ACD eine endgültige Abrechnung zugunsten des Steuerpflichtigen erstellen, was zu einer zusätzlichen Rückerstattung führt. Dieses Szenario hängt jedoch davon ab, dass die Akte tatsächlich im Detail erneut geprüft wird.
Unabhängig davon, ob es sich um eine vorläufige oder endgültige Abrechnung handelt, ist es jederzeit möglich, innerhalb einer Frist von drei Monaten ab Zustellung der betreffenden Abrechnung beim Direktor der ACD Einspruch einzulegen.
Konkret bedeutet das:
- Einspruch gegen die vorläufige Steuerveranlagung: sinnvoll, sobald festgestellt wird, dass ein Abzug vergessen wurde, ein Einkommen falsch angegeben wurde oder eine familiäre Situation nicht berücksichtigt wurde (Wechsel der Steuerklasse, Geburt usw.). Wird innerhalb der dreimonatigen Frist kein Einspruch eingelegt, bleibt die vorläufige Steuerveranlagung bis zum Übergang zur endgültigen Veranlagung wirksam.
- Einspruch gegen die endgültige Steuerveranlagung: Mit der Zustellung der endgültigen Veranlagung beginnt eine neue Frist von 3 Monaten. Dies ist die Gelegenheit, eine als unbegründet angesehene Nachzahlung anzufechten oder auf eine Auslassung hinzuweisen, die von der Steuerbehörde noch nicht korrigiert wurde.
In beiden Fällen muss man den Fehler oder die Auslassung jedoch selbst identifizieren. Genau in dieser Phase kann taxx.lu eingreifen: Unsere Teams analysieren die erhaltene Abrechnung (vorläufig oder endgültig), vergleichen sie mit Ihrer tatsächlichen Situation, identifizieren Fehler oder fehlende Abzüge und bereiten die Beschwerdeunterlagen vor, die innerhalb der 3-monatigen Frist bei der ACD eingereicht werden müssen.
Die klassische böse Überraschung
Hier ist das häufigste Szenario:
Eine Steuererklärung wird über den MyGuichet-Assistenten eingereicht. Einige Tage später wird in der vorläufigen Abrechnung eine Rückerstattung von 1.200 € angekündigt. Das Geld geht auf dem Konto ein und wird entsprechend verwendet.
Zwei Jahre später schließt die Steuerbehörde den Fall ab. Sie stellt fest, dass versehentlich nicht abzugsfähige Ausgaben angegeben wurden oder dass ein Einkommen nicht korrekt angegeben wurde. Daraufhin wird eine endgültige Abrechnung erstellt: Nicht nur muss die Rückerstattung von 1.200 € zurückgezahlt werden, sondern es sind auch zusätzliche Steuern in Höhe von 600 € fällig.
Fazit: Was wie eine willkommene Rückerstattung aussah, verwandelt sich in eine Steuerschuld von fast 2.000 €, die innerhalb kurzer Zeit beglichen werden muss.
Aktualisiert am: 26/05/2026
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