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Wo muss ich die Zinsen für den Immobilienkredit für meinen Hauptwohnsitz angeben?

Die Zinsen für das Immobiliendarlehen Ihres Hauptwohnsitzes geben Sie im Formular „Hauptwohnsitz“ an.


  1. Gehen Sie zunächst in das Formular „Steuersituation“ und kreuzen Sie das erste Feld in der Kategorie „Immobilien“ an.
  2. Gehen Sie anschließend in das Formular „Hauptwohnsitz“ und füllen Sie die entsprechenden Felder aus.


Wichtige Hinweise:


  • Diese Rubrik betrifft nur die Wohnung, die Sie tatsächlich als Hauptwohnsitz bewohnen. Wenn Sie noch nicht in Ihrer eigenen Wohnung leben (zum Beispiel, weil Sie bei Ihren Eltern wohnen oder Ihre Wohnung noch im Bau ist), kreuzen Sie das Feld „Unser Haushalt hat seinen Hauptwohnsitz bewohnt und hat einen laufenden Immobilienkredit“ nicht an. Geben Sie dann einfach die Adresse an, unter der Sie derzeit wohnen.
  • Wenn Ihre Wohnung noch im Bau ist, noch nicht bewohnt wird oder erst in einem späteren Jahr bezogen wird, geben Sie die gezahlten Zinsen im Bereich „Zukünftige Wohnung“ an. Kreuzen Sie dazu das Feld „Ich habe eine im Bau befindliche oder noch nicht bewohnte Immobilie mit einem laufenden Immobilienkredit“ an.
  • Geben Sie nur die im Laufe des Jahres tatsächlich gezahlten Zinsen an. Wurden keine Zinsen gezahlt, ist nichts einzutragen. Das Datum der Unterzeichnung des Kaufvertrags spielt keine Rolle: Sobald im Laufe des Jahres Zinsen gezahlt wurden, können sie angegeben werden.
  • Die abzugsfähigen Zinsen unterliegen einem Höchstbetrag, der in der Tabelle unten auf Seite 10 der Steuererklärung festgelegt ist.





Aktualisiert am: 27/10/2026

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