Ich verbrauche einen Teil des Stroms aus meiner Anlage selbst und verkaufe den Überschuss: Welche Regelung gilt?
Zunächst muss festgestellt werden, ob der Betrieb der Anlage gewerblicher, industrieller, bergbaulicher oder handwerklicher Natur ist, d. h., ob sie darauf ausgelegt ist, mittelfristig Gewinn zu erwirtschaften. Ist dies der Fall, richtet sich die Behandlung nach den Bestimmungen für eine gemischte Nutzung (Privathaushalt/Unternehmen), je nach Anteil des gewerblichen Verbrauchs.
Wenn Sie eine natürliche Person mit einer Anlage mit einer Leistung von höchstens 30 kWp (10 kWp für 2021–2022) sind, gilt die administrative Toleranzregelung: Die Anlage fällt in der Regel nicht in den gewerblichen Bereich und kann daher nicht von der Investitionssteuergutschrift profitieren.
Aktualisiert am: 10/07/2026
Danke!
