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Welche Versicherungsverträge berechtigen zum Foyer-Rabatt?

Um vom Foyer-Rabatt zu profitieren, müssen Sie mindestens eine Foyer-Versicherung in Ihrer Steuererklärung angeben.


Folgende Vertragsarten berechtigen zum Foyer-Rabatt:


  • Unfallversicherung
  • Lebensversicherung
  • Hausratversicherung (nur der Haftpflichtanteil)
  • Kfz-Versicherung (nur der Haftpflicht- und der Fahrerschutzanteil)
  • Zusatzkrankenversicherung (DKV, CMCM...)
  • Invaliditäts-, Alters- und Arbeitsunfähigkeitsversicherung
  • Restschuldversicherung (Einmalprämie und jährliche Prämie)

Aktualisiert am: 16/10/2026

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