Ich bin nicht verpflichtet, eine Erklärung abzugeben kann ich trotzdem zu viel gezahlte Steuer auf meine Rente zurückerhalten?
Ja. Wenn Sie nicht der Veranlagung durch Steuererklärung unterliegen, können Sie einen jährlichen Ausgleich (Modèle 163) beantragen, um zu viel einbehaltene Quellensteuer Ihrer Rentenkasse zurückzuerhalten.
Aktualisiert am: 03/09/2026
Danke!
