Wie hoch ist der Mindestpauschalabzug für Sonderausgaben?
Wenn der Steuerpflichtige während des Steuerjahres steuerpflichtig ist, beträgt der abzugsfähige Pauschalbetrag 480,00 €. Für Ehegatten/Lebenspartner beträgt dieser Betrag 960,00 €, wenn sie gemeinsam steuerpflichtig sind und jeder Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht.
Unser System berücksichtigt sie automatisch wenn nötig.
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Aktualisiert am: 30/05/2024
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