Kann ich meine Altersvorsorgebeiträge trotzdem absetzen, wenn ich eine Rückerstattung von CGDIS erhalten habe?
Ja, aber nur den nicht erstatteten Teil. Wenn Sie 50 % Ihrer Altersvorsorgebeiträge von der CGDIS erstattet bekommen, können Sie nur die restlichen 50 % als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung abziehen.
Wenn Sie trotz der teilweisen Erstattung durch CGDIS die gesamten Beiträge angeben, wird das Finanzamt im nächsten Jahr eine Neuberechnung vornehmen, und Sie müssen den ungerechtfertigten Abzug zurückzahlen.
Aktualisiert am: 16/07/2025
Danke!