Welche Verwendungszwecke der Bausparmittel (épargne-logement) sind steuerlich anerkannt?
Die Beträge aus einem Bausparvertrag müssen zwingend einem der folgenden Zwecke zugeführt werden:
Zulässig:
- Kauf oder Bau eines Hauses oder einer Wohnung zur Eigennutzung.
- Renovierung, Instandhaltung oder Reparatur des Wohnsitzes.
- Grundstückskauf für ein Bauvorhaben.
- Solaranlage (thermisch oder PV), die am Haus integriert ist.
- Tilgung eines Immobilienkredits, der zu den oben genannten Zwecken aufgenommen wurde.
Nicht zulässig:
- Autokauf oder Möbel.
- Zweitwohnsitze, Vermietungsobjekte oder Gewerbeimmobilien.
- Verwendung der Mittel nach mehr als 12 Monaten nach Vertragsende (außer bei Sonderfällen).
Aktualisiert am: 19/08/2025
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