Artikel über: Sonderausgaben
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Welche Verwendungszwecke der Bausparmittel (épargne-logement) sind steuerlich anerkannt?

Die Beträge aus einem Bausparvertrag müssen zwingend einem der folgenden Zwecke zugeführt werden:


Zulässig:

  • Kauf oder Bau eines Hauses oder einer Wohnung zur Eigennutzung.
  • Renovierung, Instandhaltung oder Reparatur des Wohnsitzes.
  • Grundstückskauf für ein Bauvorhaben.
  • Solaranlage (thermisch oder PV), die am Haus integriert ist.
  • Tilgung eines Immobilienkredits, der zu den oben genannten Zwecken aufgenommen wurde.


Nicht zulässig:

  • Autokauf oder Möbel.
  • Zweitwohnsitze, Vermietungsobjekte oder Gewerbeimmobilien.
  • Verwendung der Mittel nach mehr als 12 Monaten nach Vertragsende (außer bei Sonderfällen).

Aktualisiert am: 19/08/2025

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