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Wo müssen Waisenrenten und Pflegefamilienbeihilfen in Luxemburg erklärt werden?

Waisenrenten (pension d'orphelin) und Pflegefamilienbeihilfen (aides familles d'accueil) müssen nicht in Ihrer luxemburgischen Steuererklärung angegeben werden. Diese Einkommensarten sind steuerfrei und unterliegen daher keiner Erklärungspflicht.

Aktualisiert am: 25/02/2025

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