Wo können Verluste aus dem Betrieb oder aus selbstständiger Tätigkeit vorgetragen werden? (Verlustvortrag / Carry Forward)
Der Verlustvortrag ermöglicht es einem Steuerpflichtigen, Verluste aus früheren Geschäftsjahren von den zukünftigen Einkünften abzuziehen, um die zu zahlende Steuer zu verringern. Es handelt sich dabei um einen steuerlich anerkannten Sonderabzug.
Betroffene Steuerpflichtige
Der Mechanismus gilt für Verluste aus:
- einem gewerblichen, industriellen oder handwerklichen Unternehmen,
- einer landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Tätigkeit,
- der Ausübung eines freien Berufs.
Allgemeine Bedingungen
Damit ein Verlust vorgetragen werden kann:
- muss er in einer ordnungsgemäßen Buchführung erfasst sein (eine einfache Aufzeichnung von Einnahmen und Ausgaben genügt nicht),
- darf er nicht bereits mit anderen Einkünften verrechnet worden sein,
- nur derjenige, der den Verlust tatsächlich erlitten hat, kann ihn vortragen,
- wenn mehrere Verluste vorliegen, werden die ältesten zuerst genutzt (FIFO-Prinzip).
Ein Verlustrücktrag ist grundsätzlich nicht zulässig: Es ist nicht möglich, einen Verlust eines Jahres auf Gewinne eines früheren Jahres anzurechnen.
Zeitliche Begrenzung:
- Verluste ab dem 1. Januar 2017 können maximal 17 Jahre vorgetragen werden.
- Verluste zwischen dem 1. Januar 1991 und dem 31. Dezember 2016 können ohne zeitliche Begrenzung vorgetragen werden.
Die Verluste werden nur anerkannt, wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Deshalb ist es wichtig, eine vollständige und ordnungsgemäße Buchführung zu führen und Belege aufzubewahren.
Konkretes Beispiel – Verlustvortrag
Situation:
- Das Unternehmen ABC hat im Jahr 2022 einen Verlust von 20.000 € erlitten.
- Im Jahr 2023 erzielt es einen Gewinn von 50.000 €.
Berechnung des zu versteuernden Gewinns nach Verlustvortrag:
- Gewinn 2023: 50.000 €
- Abzug des vorgetragenen Verlusts von 2022: – 20.000 €
- Zu versteuernder Gewinn 2023: 30.000 €
Hinweis: Wenn ABC in den folgenden Jahren weiterhin Gewinne erzielt, kann ein nicht genutzter Verlust (z. B. wenn der Gewinn 2023 nur 10.000 € beträgt) bis zu 17 Jahre lang vorgetragen werden.
Aktualisiert am: 10/02/2026
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