Wie wird eine einmalige Prämie (R / REX / G) besteuert?
Ihre Prämie wird nicht wie ein normales Gehalt besteuert. Um eine zu hohe Steuerbelastung zu vermeiden, gilt eine Sonderregelung: Es wird ein auf die Prämie abgestimmter Steuersatz berechnet, der dann auf maximal 24 % begrenzt wird.
In der Praxis zahlen Sie also nie mehr als 24 % Steuern auf Ihre Prämie, unabhängig von deren Höhe.
Berechnungsbeispiel*
Ein Steuerpflichtiger der Klasse 1 mit folgendem Einkommen:
- Reguläres Einkommen: 80.000 €
- Steuerpflichtiges außerordentliches Einkommen: 2.500 €
- Steuer auf das reguläre Einkommen von 80.000 €: 18.964 €
- Steuer auf das außerordentliche Einkommen von 2.500 €: 0 €
Berechnungsgrundlage nach Hinzurechnung eines Viertels des außerordentlichen Einkommens zum regulären Einkommen: 80.000 + 2.500 / 4 = 80.625 €
Steuer auf ein bereinigtes zu versteuerndes Einkommen von 80.600 €: 19.198 €
Steuerüberschuss nach Hinzurechnung eines Viertels des außerordentlichen Einkommens: 19.198 - 0 = 19.198 €
Vierfacher Steuerüberschuss: 19.198 × 4 = 76.792 €
Prozentsatz, der dem vierfachen Steuerüberschuss entspricht: 76.792 / 2.500 = 30,72 %
Höchstsatz, der auf das außerordentliche Einkommen erhoben werden kann: 24 %
Steuer auf das außerordentliche Einkommen: 2.500 x 24 % = 600 €
*ohne Berücksichtigung des Beitrags zum Beschäftigungsfonds und des Beitrags zur Pflegeversicherung
Aktualisiert am: 18/03/2026
Danke!
