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Wie wird der Mindestbetrag bei außergewöhnlichen Belastungen berechnet?

Aussergewöhnliche Belastungen sind absetzbar ab einem gewissen Minimalbetrag, welcher abhängig von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen definiert wird. Wenn dieser Mindestbetrag nicht erreicht wird, wird er von unserem Programm nicht berücksichtigt.

Beispiele:

Ein Alleinstehender ohne Kinder und mit einem Einkommen von 55.000 € legt einen Mindestbetrag von 4.950 € fest. Wenn seine außergewöhnlichen Belastungen unter 4.950 € liegen, kann er sie nicht absetzen. Liegen seine außergewöhnlichen Belastungen über 4.950 €, z. B. bei 6.000 €, kann er die Differenz abziehen, d. h. 6.000 - 4.950 = 1.050 €.

Ein Ehepaar mit 2 Kindern und einem Einkommen von 35.000 € legt einen Mindestbetrag von 700 € fest. Liegen die außergewöhnlichen Belastungen unter 700 €, können sie diese nicht absetzen. Liegen die außergewöhnlichen Belastungen über 700 €, z. B. 1.000 €, können sie die Differenz abziehen, d. h. 1.000 - 700 = 300 €.

Ein Witwer mit 1 Kind und einem Einkommen von 15.000 € legt einen Mindestbetrag von 0 € fest. Wenn seine außergewöhnlichen Belastungen weniger als 0 € betragen, kann er sie nicht absetzen. Sind seine außergewöhnlichen Belastungen höher als 0 €, z. B. 100 €, kann er die Differenz abziehen, d. h. 100 - 0 = 100 €.

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Aktualisiert am: 23/04/2024

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