Was kann ich in der Kategorie "Außergewöhnliche Belastungen" absetzen?
- Nicht rückerstattete Arztkosten (weder von der CNS noch von Ihrer privaten/zusätzlichen Krankenkasse)
- Lebensunterhalt für Menschen, die keine Alimente beantragen können,
- Zivilprozessgebühren (Anwaltskosten... usw.)
- Scheidungsgebühren
- Beerdigungskosten
- Diätvorschriften (mit Verschreibung)
Außergewöhnliche Belastungen sind absetzbar ab einem gewissen Minimalbetrag, welcher abhängig von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen definiert wird.
Aktualisiert am: 24/07/2024
Danke!