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Was kann ich in der Kategorie "Außergewöhnliche Belastungen" absetzen?

  • Nicht rückerstattete Arztkosten (weder von der CNS noch von Ihrer privaten/zusätzlichen Krankenkasse)
  • Lebensunterhalt für Menschen, die keine Alimente beantragen können,
  • Zivilprozessgebühren (Anwaltskosten... usw.)
  • Scheidungsgebühren
  • Beerdigungskosten
  • Diätvorschriften (mit Verschreibung)


Außergewöhnliche Belastungen sind absetzbar ab einem gewissen Minimalbetrag, welcher abhängig von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen definiert wird.

Aktualisiert am: 24/07/2024

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