Artikel über: Heirat & PACS
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Wie lange kann ich nach der Scheidung eine vorteilhafte Steuerklasse (Klasse 2) behalten?

Wie lange Sie eine vorteilhafte Steuerklasse (Klasse 2) beibehalten können, hängt von Ihrer rechtlichen Situation ab.


„Einfache“ Trennung (ohne gerichtliche Entscheidung)
Im Falle einer faktischen Trennung ohne gerichtliche Genehmigung werden beide Ehepartner automatisch weiterhin gemeinsam besteuert, auch wenn sie an unterschiedlichen Adressen wohnen.


Steuerliche Auswirkungen:


  • Die Steuerklasse 2 bleibt bestehen.
  • Die Ehegatten haften weiterhin gesamtschuldnerisch für die Zahlung der Steuer für die Jahre, die unter die gemeinsame Veranlagung fallen.


Scheidung oder rechtlich anerkannte Trennung
Geschiedene Personen sowie Personen, die aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung rechtlich getrennt leben oder faktisch getrennt sind, kommen grundsätzlich in den Genuss einer Übergangsfrist.


Übergangszeitraum:


Sie behalten die Steuerklasse 2:

  • im Jahr des Ereignisses (Scheidung oder Trennung)
  • sowie in den drei darauf folgenden Jahren.

Während dieses Zeitraums werden Sie individuell besteuert, aber die Steuerklasse 2 bleibt auf Ihrem Steuerabzugsformular gültig.


Nach Ablauf der Übergangsfrist


Nach Ablauf der Übergangsfrist lautet Ihre Steuerklasse:


  • Klasse 1 oder
  • Klasse 1a, wenn Sie ein oder mehrere unterhaltsberechtigte Kinder haben oder wenn Sie am 1. Januar des betreffenden Steuerjahres älter als 64 Jahre sind.


Sonderfall: Genehmigung zur getrennten Lebensführung vor der Scheidung


Wird vor der tatsächlichen Scheidung eine gerichtliche Genehmigung zur getrennten Lebensführung erteilt:


  • Das Jahr dieser Entscheidung ist das letzte Jahr der gemeinsamen Veranlagung (Jahr N).
  • Die Übergangszeit beginnt im folgenden Jahr (N+1),

auch wenn die Scheidung im Laufe desselben Jahres erfolgt.

Aktualisiert am: 12/08/2026

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