Wie kann ich als französischer Grenzgänger Haushalts- und Betreuungskosten absetzen?
Als französischer Grenzgänger müssen Sie die Steuergutschrift, die Sie in Frankreich erhalten haben, abziehen.
Auch wenn Sie kein Einkommen aus Frankreich haben, sind Sie verpflichtet, eine französische Steuererklärung abzugeben.
Dies ist eine Pflicht für in Frankreich ansässige Personen, kann aber für Sie von Vorteil sein, wenn Sie Kinderbetreuungskosten und/oder Haushaltskosten hatten.
Welche Abzüge stehen Ihnen zu?
Kinderbetreuungskosten
Sie haben Anspruch auf eine Steuergutschrift von 50 % bis zu einem Höchstbetrag von 1750 Euro pro Jahr und Kind unter 6 Jahren.
Beispiel
Thomas und Jeanne haben eine 4-jährige Tochter, für die sie im Jahr 2024 4000 Euro an Kinderbetreuungskosten gezahlt haben.Für das Jahr 2024 können sie :
- 1750 Euro Steuergutschrift in Frankreich (auch wenn sie kein französisches Einkommen haben!)
- 2250 Euro Abzüge in Luxemburg (4000-1750).
Haushaltskosten
Sie haben Anspruch auf eine Steuergutschrift von 50 % bis zu einer Obergrenze von 6000 Euro pro Jahr.
Beispiel
Jean hat im Jahr 2024 3000 Euro an Haushaltskosten bezahlt.Für das Jahr 2024 kann er :
- 1500 Euro Steuergutschrift in Frankreich
- 1500 Euro Abzüge in Luxemburg
Aktualisiert am: 07/08/2025
Danke!