Wie kann ein französischer Grenzgänger einem inländischen Steuerpflichtigen gleichgestellt werden?
Damit ein französischer Grenzgänger einem ansässigen Steuerzahler gleichgestellt wird, muss er mindestens eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllen:
- Mindestens 90 % des Haushaltseinkommens werden in Luxemburg erzielt. Wichtig: Bei der Berechnung dieses Prozentsatzes werden die ersten 50 im Ausland gearbeiteten Tage als luxemburgisches Einkommen angerechnet.
Beispiel: Thomas lebt in Frankreich und verdient 70.000 € in Luxemburg. Außerdem erhält er 4.000 € Zinsen in Frankreich. Gesamteinkommen: 74.000 €. Anteil in Luxemburg: mehr als 94 %. Er überschreitet die Schwelle von 90 %: Er kann gleichgestellt werden.
- Der Haushalt erzielt weniger als 13.000 € Nettoeinkommen im Ausland.
Beispiel: Anna arbeitet in Luxemburg und verdient 55.000 €. Sie erzielt 12.000 € Mieteinnahmen in Frankreich. Ihr ausländisches Einkommen liegt unter 13.000 €. Sie kann daher gleichgestellt werden, auch wenn der luxemburgische Anteil nicht 90 % erreicht.
Bei verheirateten oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Paaren (PACS) muss mindestens einer der Partner eine der beiden Bedingungen erfüllen.
Aktualisiert am: 23/02/2026
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