Wie kann ein belgischer Grenzgänger einem inländischen Steuerpflichtigen gleichgestellt werden?
Damit ein belgischer Grenzgänger einem ansässigen Steuerzahler gleichgestellt wird, muss er mindestens eine der drei folgenden Bedingungen erfüllen:
- Mindestens 90 % des Haushaltseinkommens werden in Luxemburg erzielt. Wichtig: Bei der Berechnung dieses Prozentsatzes werden die ersten 50 im Ausland gearbeiteten Tage als luxemburgisches Einkommen angerechnet.
Beispiel: Thomas lebt in Deutschland und verdient 70.000 € in Luxemburg. Außerdem erhält er 4.000 € Zinsen in Belgien. Gesamteinkommen: 74.000 €. Anteil in Luxemburg: mehr als 94 %. Er überschreitet die Schwelle von 90 %: Er kann gleichgestellt werden.
- Der Haushalt erzielt weniger als 13.000 € Nettoeinkommen im Ausland.
Beispiel: Anna arbeitet in Luxemburg und verdient 55.000 €. Sie erzielt 12.000 € Mieteinnahmen in Belgien. Ihr ausländisches Einkommen liegt unter 13.000 €. Sie kann daher gleichgestellt werden, auch wenn der luxemburgische Anteil nicht 90 % erreicht.
- Mehr als 50 % des beruflichen Einkommens des Haushalts werden in Luxemburg erzielt
Beispiel: Ben wohnt in Belgien. Er verdient 40.000 € in Luxemburg und 30.000 € in Belgien. Gesamtes Berufseinkommen: 70.000 €. Anteil in Luxemburg: ca. 57 %. Er kann gleichgestellt werden, da die 50 %-Bedingung erfüllt ist.
Bei verheirateten oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Paaren (PACS) muss mindestens einer der Partner eine der drei Bedingungen erfüllen.
Aktualisiert am: 23/02/2026
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