Wenn der Steuerpflichtige während des Steuerjahres steuerpflichtig ist, beträgt der abzugsfähige Pauschalbetrag 480,00 €. Für Ehegatten/Lebenspartner beträgt dieser Betrag 960,00 €, wenn sie gemeinsam steuerpflichtig sind und jeder Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht.
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Veröffentlicht am: 18 / 02 / 2021