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Wie funktioniert die Quellensteuer auf das Einkommen in Luxemburg?

In Luxemburg werden die Steuern auf Einkommen aus unselbstständiger Berufstätigkeit oder Renten vom Arbeitgeber an der Quelle einbehalten.

Dies geschieht auf der Grundlage der Steuerkarte, die auch als Steuerabzugskarte bezeichnet wird.

Die Steuer wird vom Arbeitgeber an die Steuerbehörde überwiesen, d.h. dies wird direkt von dem mit dem Arbeitgeber ausgehandelten Bruttolohn abgezogen, was bedeutet, dass Sie nach diesem Abzug Ihren Nettolohn erhalten.

Aktualisiert am: 18/06/2024

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