Wie beantrage ich eine Zusammenveranlagung, bei der ein Steuerpflichtiger ansässig und der andere nicht ansässig ist?
Wenn Sie verheiratet sind und ein Ehepartner ein gebietsansässiger Steuerzahler und der andere ein nicht gebietsansässiger Steuerzahler ist, müssen Sie eine Bedingung erfüllen, um eine gemeinsame Steuererklärung abgeben zu können.
Es ist wichtig, dass mindestens 90% der Berufseinkünfte Ihres Haushalts während des Steuerjahres von dem in Luxemburg ansässigen Steuerpflichtigen erzielt werden.
Wenn Sie diese Bedingung erfüllen, dann ist eine Erklärung in Steuerklasse 2 möglich.
Gehen Sie folgendermaßen vor:
Sie müssen das Kontrollkästchen in der Kategorie "Persönliche Daten" unter "Geben Sie die Kontaktdaten Ihres Partners an" deaktivieren:
Hier können Sie die Adresse des nicht ansässigen Ehepartners angeben:
Beispiele:
Aktualisiert am: 27/06/2025
Danke!