Artikel über: Gehälter
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Wer kann den Freibetrag für außerberufliche Tätigkeiten in Anspruch nehmen?

Sie können den außerberuflichen Freibetrag in den folgenden zwei Fällen in Anspruch nehmen:

Bei einer gemeinsamen Besteuerung von Ehe- oder Lebenspartnern, die beide Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit beziehen.

Zum Beispiel von:
Nettoeinkommen aus unselbständiger Tätigkeit,
Gewinne aus freien Berufen,
Gewinne aus Industrie und Handel,
Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft.

Auf Antrag gewährt, wenn einer der Ehegatten oder Lebenspartner Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit erzielt und der andere zu Beginn des Steuerjahres seit weniger als drei Jahren eine Altersrente bezieht.

Wenn eine der beiden Bedingungen erfüllt ist, haben Sie Anspruch auf eine maximale Steuerbefreiung von 4.500 €.
Der Freibetrag wird anhand der Anzahl der Monate berechnet, in denen Sie gearbeitet haben, für jeden Monat erhalten Sie einen Freibetrag von 375 €.**

Aktualisiert am: 20/02/2024

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