Artikel über: Werbekosten
Dieser Artikel ist auch verfügbar in:

Welche Kosten sind steuerlich absetzbar für ein anerkanntes Homeoffice?

Wenn ein Homeoffice steuerlich anerkannt ist, können bestimmte Ausgaben als Werbungskosten abgesetzt werden:

Kosten für den Raum des Homeoffice:
Die Ausgaben, die sich auf die gesamte Wohnung beziehen (Miete, Zinsen, Abschreibungen, Reparaturen, Heizung, Strom), sind entsprechend der Fläche des Homeoffice im Verhältnis zur gesamten Wohnfläche (ohne Räume wie Keller oder Garage) absetzbar.
Ausgaben, die ausschließlich dem Homeoffice zugeordnet sind (z. B. spezifische Reparaturen), sind vollständig absetzbar.

Abschreibung für Miteigentümer:
Wenn sich das Homeoffice in einer Eigentumswohnung befindet, kann nur der Anteil der Abschreibung für den Miteigentumsteil abgesetzt werden.

Einrichtungskosten:
Der Kauf von spezifischen Einrichtungsgegenständen für das Homeoffice (Schreibtisch, Stuhl, Regale usw.) ist abzugsfähig und abschreibbar, entweder linear über die Nutzungsdauer oder sofort, wenn der Betrag gering ist (unter 870 Euro).
Für Gegenstände, die zuvor privat genutzt wurden, basiert die Abschreibung auf dem Restwert zum Zeitpunkt der beruflichen Nutzung.
Kunstobjekte oder Luxusartikel sind nicht absetzbar.

Sonstiges:
Ein Nachweis des Arbeitgebers, dass am Arbeitsplatz kein Büro zur Verfügung steht, kann bei Bedarf verlangt werden, ist jedoch nicht entscheidend für die steuerliche Anerkennung des Homeoffice.

Aktualisiert am: 30/10/2024

War dieser Beitrag hilfreich?

Teilen Sie Ihr Feedback mit

Stornieren

Danke!