Artikel über: Freiberufliche Tätigkeit
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Welche Einkünfte aus Freiwilligentätigkeit sind steuerfrei?

Einkommen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten, die nebenberuflich und in der Regel in einer gemeinnützigen Einrichtung (VoG, NGO usw.) ausgeübt werden, sind bis zu 5.000 € pro Steuerjahr von der Einkommensteuer befreit..


Hauptvoraussetzungen:

  • Tätigkeit wird unabhängig ausgeübt (nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis).
  • Nebenberufliche Tätigkeit als Ergänzung zu einer Haupttätigkeit.


Bei einem Einkommen von mehr als 5.000 € gilt eine Betriebskostenpauschale von 5.000 €. Die Kostenerstattungen müssen im Bruttobetrag der Einnahmen enthalten sein.


Hier ist eine Beispielliste von Tätigkeiten, die für die Ausgabenpauschale in Frage kommen, sowie von Tätigkeiten, für die sie nicht beantragt werden kann:


Beispiele für Aktivitäten, für die die Ausgabenpauschale beantragt werden kann


Kultureller Bereich
  • Musik- oder Gesangsdirigenten bei einer Musikgesellschaft (Harmonie, Blaskapelle), einem Gesangsverein oder einem Orchester
  • Organisten in der Kirche
  • Musiker
  • Sänger
  • Laiendarsteller in Theater oder Kabarett
  • Moderatoren


Anmerkung: Erfasst werden nur selbstständig ausgeübte Nebenbeschäftigungen.


Sportlicher Bereich
  • Trainerinnen und -Trainer im Sport
  • sportaktivitäten, die in einer Gruppe ausgeübt werden (Mannschaftssport)
  • sportliche Aktivitäten, die auf individueller Basis ausgeübt werden (Einzelsport).
  • Schiedsrichter


_Anmerkung: Erfasst werden nur Nebentätigkeiten, die auf selbstständiger Basis ausgeübt werden. _


Sozialer Bereich
  • Entschädigungen für freiwillige Mitarbeiter von Rettungseinheiten (Feuerwehrleute, Sanitäter usw.)
  • Entschädigungen von Personen, die in anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten engagiert sind.
  • Delegierte von Hilfsvereinen auf Gegenseitigkeit.


Grundsätzlich werden nur Nebentätigkeiten erfasst, die auf selbstständiger Basis ausgeübt werden. Die Tätigkeit, die von freiwilligen Mitarbeitern von Rettungseinheiten (die diese ehrenamtliche Tätigkeit als Nebentätigkeit ausüben) im Dienst des Staates oder einer Gemeinde ausgeübt wird, ist als abhängige Tätigkeit zu betrachten, wenn diese Mitarbeiter in Bezug auf ihre Haupttätigkeit im Dienst des Staates oder einer Gemeinde stehen. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit ist die voraussichtliche Ausgabenpauschale jedoch auch auf sie anwendbar.


Vereinigungen ohne Erwerbszweck (A.S.B.L.)
  • Entschädigungen, die der Vorsitzende erhält
  • Entschädigungen für den Sekretär
  • Entschädigungen für den Redakteur der Zeitschrift einer Vereinigung
  • andere ehrenamtliche Tätigkeiten in einer gemeinnützigen Organisation.


_Anmerkung: Es geht nur um Nebentätigkeiten, die als Selbstständige ausgeübt werden. _


Beispiele für Tätigkeiten, für die die Ausgabenpauschale nicht beantragt werden kann


  • Delegierte von Berufskammern und -verbänden
  • Delegierte der Krankenkassen
  • Delegierte der Sozialversicherungen
  • Delegierte des Wirtschafts- und Sozialrats
  • Delegierte der Berufsgewerkschaften


  • Mitglieder der Verwaltungskommissionen für die nationale Marke
  • Mitglieder der Sozialämter
  • Mitglieder von Verwaltungsräten im kommunalen Bereich
  • Sporttrainer bei einem Fitnesscenter, das die Form einer gewerblichen Tätigkeit oder sogar einer Handelsgesellschaft hat.
  • Sporttrainer bei einer Gemeinde.


Selbstverständlich steht es den betreffenden Steuerzahlern frei, den Abzug ihrer tatsächlichen Kosten zu beantragen.

Aktualisiert am: 25/02/2025

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