Was sind die wichtigsten steuerlichen Unterschiede zwischen Ehe und PACS in Luxemburg?
Steuerlicher Status von Ehepaaren
Bei verheirateten Paaren wird ein Ehepartner nach Steuerklasse 2 und der andere mit einem festen Satz von 15% auf ihren monatlichen Lohnabrechnungen besteuert. Bei der jährlichen Steuererklärung wird die Steuerklasse 2 auf das gesamte Einkommen des Haushalts angewendet.
Verheiratete Grenzgänger werden an der Quelle nach einem festen Steuersatz besteuert und erhalten bei der Steuererklärung die Steuerklasse.
Steuerlicher Status von verpartnerten Partnern
Zunächst behalten verpartnerte Partner auf ihren monatlichen Lohnabrechnungen den Steuerstatus "ledig" bei. Die verpartnerten Personen behalten ihren individuellen Steuerstatus (Steuerklasse 1 oder 1a), bis sie sich für eine gemeinsame Steuererklärung entscheiden. Dann haben sie Zugang zu denselben Steuervorteilen wie Ehepaare, einschließlich Steuerklasse 2 und anderen Steuerabzügen.
Vergleich der Steuervorteile zwischen Ehe und PACS
Der Hauptunterschied liegt also in der Art und Weise, wie die Partner auf ihr monatliches Einkommen und bei der jährlichen Steuererklärung besteuert werden. Während verheiratete Paare ab dem Zeitpunkt des Einkommens gemeinsam besteuert werden, behalten PACS-Partner zunächst ihren individuellen Steuerstatus bei, bis sie sich für eine gemeinsame Steuererklärung entscheiden.
Vergleicht man zwei Paare - ein verheiratetes und ein verpartnertes - mit denselben Gehältern, wird die monatliche Quellensteuer des verheirateten Paares niedriger sein als die des verpartnerten Paares. Folglich ist es wahrscheinlich, dass das verheiratete Paar bei der jährlichen Steuererklärung einen Teil der Steuern zurückzahlen muss, je nachdem, welche Abzüge gelten. Bei dem verpartnerten Paar hingegen werden sie aufgrund ihres ursprünglichen individuellen Steuerstatus wahrscheinlich zu viel Quellensteuer zahlen, können die zu viel gezahlte Steuer aber durch die gemeinsame Steuererklärung zurückerhalten.
Aktualisiert am: 24/07/2024
Danke!