Was sind die Voraussetzungen für außergewöhnliche Belastungen?
Um von diesem Einkommensabzug zu profitieren, müssen außergewöhnliche Ausgaben bestimmte Kriterien erfüllen:
Deutliche finanzielle Belastung: Die Ausgabe muss die finanzielle Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen spürbar verringern.
Unübliche Ausgabe: Es darf sich nicht um eine Ausgabe handeln, die bei Menschen mit ähnlichem Einkommen üblich ist.
Unvermeidbarkeit: Die Ausgabe muss unvermeidbar gewesen sein – also aus materiellen, rechtlichen oder moralischen Gründen notwendig.
Tatsächlich getragen: Nur Ausgaben, die der Steuerpflichtige wirklich selbst bezahlt hat, werden berücksichtigt.
Abzug von Erstattungen: Wurde ein Teil der Kosten erstattet (z. B. durch eine Versicherung), muss dieser Betrag abgezogen werden.
Mindesthöhe im Verhältnis zum Einkommen: Die Ausgabe muss einen bestimmten Prozentsatz des Einkommens übersteigen. Dieser Prozentsatz hängt von der familiären Situation ab.
Deutliche finanzielle Belastung: Die Ausgabe muss die finanzielle Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen spürbar verringern.
Unübliche Ausgabe: Es darf sich nicht um eine Ausgabe handeln, die bei Menschen mit ähnlichem Einkommen üblich ist.
Unvermeidbarkeit: Die Ausgabe muss unvermeidbar gewesen sein – also aus materiellen, rechtlichen oder moralischen Gründen notwendig.
Tatsächlich getragen: Nur Ausgaben, die der Steuerpflichtige wirklich selbst bezahlt hat, werden berücksichtigt.
Abzug von Erstattungen: Wurde ein Teil der Kosten erstattet (z. B. durch eine Versicherung), muss dieser Betrag abgezogen werden.
Mindesthöhe im Verhältnis zum Einkommen: Die Ausgabe muss einen bestimmten Prozentsatz des Einkommens übersteigen. Dieser Prozentsatz hängt von der familiären Situation ab.
Aktualisiert am: 23/05/2025
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