Was kann ich im Jahr des Erwerbs meines Hauptwohnsitzes absetzen?
Hauptwohnsitzes absetzen?
Für das Jahr, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz erworben haben, können Sie Folgendes abziehen:
- die Zinsen für Ihren Immobilienkredit
- die Rechnung des Notars für die Eröffnung des Kredits (+- 3.000 - 5.000€)
- die Bankprovision
Die Rechnung des Notars für die Eintragungskosten (Erwerb der Immobilie) ist nicht absetzbar.
Aktualisiert am: 12/02/2024
Danke!