Artikel über: Immobilien
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Was kann ich im Jahr des Erwerbs meines Hauptwohnsitzes absetzen?

Hauptwohnsitzes absetzen?

Für das Jahr, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz erworben haben, können Sie Folgendes abziehen:


  • die Zinsen für Ihren Immobilienkredit
  • die Rechnung des Notars für die Eröffnung des Kredits (+- 3.000 - 5.000€)
  • die Bankprovision


Die Rechnung des Notars für die Eintragungskosten (Erwerb der Immobilie) ist nicht absetzbar.

Aktualisiert am: 12/02/2024

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