Was ist die Übertragung von Immobiliengewinnen und welche allgemeinen Bedingungen gelten?
Übertragung von Immobiliengewinnen ermöglicht es, die Besteuerung eines im Jahr 2024 erzielten Gewinns aufzuschieben, indem dieser unter bestimmten Bedingungen in eine oder mehrere Ersatzimmobilien reinvestiert wird. Nur der Steuerpflichtige, der den Gewinn erzielt hat (oder seine Erben im Todesfall), kann die Übertragung bei der Einreichung seiner Steuererklärung beantragen. Die Ersatzimmobilie muss sich in Luxemburg befinden und bestimmte Kriterien erfüllen, insbesondere in Bezug auf soziale Mietverwaltung oder Energieeffizienz. Die Übertragung muss bis spätestens Ende 2026 erfolgen, mit einer möglichen Verlängerung um zwei Jahre unter bestimmten Bedingungen. Der übertragene Gewinn reduziert die Anschaffungskosten der Ersatzimmobilie und wird steuerpflichtig, wenn bestimmte Bedingungen nicht mehr erfüllt sind.
Wer kann die Übertragung beantragen und wie muss sie erfolgen?
Nur der Steuerpflichtige, der den Gewinn erzielt hat, kann die Übertragung bei der Einreichung seiner Steuererklärung beantragen. Im Todesfall vor der Übertragung können seine Erben den Antrag stellen. Im Falle einer gemeinsamen Veranlagung kann jeder Ehepartner die Übertragung für seinen Anteil beantragen. Der Antrag muss bei der zuständigen Steuerbehörde eingereicht werden und den betreffenden Betrag angeben.
Auf welche Immobilien kann der Gewinn übertragen werden und unter welchen Bedingungen?
Die Übertragung kann auf folgende Immobilien erfolgen:
Immobilien, die für die soziale Mietverwaltung bestimmt sind (article 49 de la loi du 7 août 2023 sur le logement abordable).
ODER
Wohngebäude, die die Energieeffizienzklasse A+ hinsichtlich Energieeffizienz, Wärmedämmung und Umweltleistung erreichen.
Um von der Übertragung zu profitieren, muss mindestens ein Betrag in Höhe des zu übertragenden Gewinns bis spätestens Ende des auf den Verkauf folgenden Jahres in Eigenkapital reinvestiert werden. Der Anteil des Gewinns, der dem Grundstück zugewiesen wird, darf 50 % des insgesamt übertragenen Gewinns nicht überschreiten.
Welche Fristen und Mindestbeträge sind einzuhalten?
Die Übertragung muss bis spätestens Ende 2026 erfolgen. Eine zweijährige Verlängerung ist auf begründeten Antrag möglich, wenn sich die Ersatzimmobilie im Bau befindet. Wenn der Verkaufserlös nur teilweise reinvestiert wird, erfolgt die Übertragung des Gewinns anteilig zum reinvestierten Betrag. Der nicht übertragene Teil ist im Jahr der Gewinnrealisierung steuerpflichtig.
Welche steuerlichen Folgen hat die Übertragung?
Der übertragene Gewinn reduziert die Anschaffungskosten der Ersatzimmobilie.
Er wird steuerpflichtig, wenn die Ersatzimmobilie:
Für eine gewerbliche, industrielle, bergbauliche oder handwerkliche Tätigkeit genutzt wird.
Nicht mehr die Bedingungen für soziale Mietverwaltung oder Energieeffizienz erfüllt.
Zur Hauptwohnung des Steuerpflichtigen wird.
Bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen oder einer unzureichenden Übertragung erfolgt eine steuerliche Berichtigung für die betreffenden Jahre.
Welche Dokumente müssen zur Rechtfertigung der Übertragung aufbewahrt werden?
Der Steuerpflichtige muss Nachweise über den Verkauf der ursprünglichen Immobilie und den Erwerb der Ersatzimmobilien aufbewahren, um zukünftige Überprüfungen zu ermöglichen.
Wer kann die Übertragung beantragen und wie muss sie erfolgen?
Nur der Steuerpflichtige, der den Gewinn erzielt hat, kann die Übertragung bei der Einreichung seiner Steuererklärung beantragen. Im Todesfall vor der Übertragung können seine Erben den Antrag stellen. Im Falle einer gemeinsamen Veranlagung kann jeder Ehepartner die Übertragung für seinen Anteil beantragen. Der Antrag muss bei der zuständigen Steuerbehörde eingereicht werden und den betreffenden Betrag angeben.
Auf welche Immobilien kann der Gewinn übertragen werden und unter welchen Bedingungen?
Die Übertragung kann auf folgende Immobilien erfolgen:
Immobilien, die für die soziale Mietverwaltung bestimmt sind (article 49 de la loi du 7 août 2023 sur le logement abordable).
ODER
Wohngebäude, die die Energieeffizienzklasse A+ hinsichtlich Energieeffizienz, Wärmedämmung und Umweltleistung erreichen.
Um von der Übertragung zu profitieren, muss mindestens ein Betrag in Höhe des zu übertragenden Gewinns bis spätestens Ende des auf den Verkauf folgenden Jahres in Eigenkapital reinvestiert werden. Der Anteil des Gewinns, der dem Grundstück zugewiesen wird, darf 50 % des insgesamt übertragenen Gewinns nicht überschreiten.
Welche Fristen und Mindestbeträge sind einzuhalten?
Die Übertragung muss bis spätestens Ende 2026 erfolgen. Eine zweijährige Verlängerung ist auf begründeten Antrag möglich, wenn sich die Ersatzimmobilie im Bau befindet. Wenn der Verkaufserlös nur teilweise reinvestiert wird, erfolgt die Übertragung des Gewinns anteilig zum reinvestierten Betrag. Der nicht übertragene Teil ist im Jahr der Gewinnrealisierung steuerpflichtig.
Welche steuerlichen Folgen hat die Übertragung?
Der übertragene Gewinn reduziert die Anschaffungskosten der Ersatzimmobilie.
Er wird steuerpflichtig, wenn die Ersatzimmobilie:
Für eine gewerbliche, industrielle, bergbauliche oder handwerkliche Tätigkeit genutzt wird.
Nicht mehr die Bedingungen für soziale Mietverwaltung oder Energieeffizienz erfüllt.
Zur Hauptwohnung des Steuerpflichtigen wird.
Bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen oder einer unzureichenden Übertragung erfolgt eine steuerliche Berichtigung für die betreffenden Jahre.
Welche Dokumente müssen zur Rechtfertigung der Übertragung aufbewahrt werden?
Der Steuerpflichtige muss Nachweise über den Verkauf der ursprünglichen Immobilie und den Erwerb der Ersatzimmobilien aufbewahren, um zukünftige Überprüfungen zu ermöglichen.
Aktualisiert am: 10/02/2025
Danke!