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Was bedeutet die Warnmeldung über die Gleichstellung mit einem gebietsansässigen Steuerzahler und was muss ich tun?

Die Warnmeldung bezüglich der Gleichstellung erscheint in Ihrem Konto, wenn das System feststellt, dass Sie nicht automatisch die Kriterien erfüllen, um als in Luxemburg steuerlich ansässig zu gelten. Diese Information ist wichtig, da der Gleichstellungsstatus einen direkten Einfluss auf Ihre Besteuerung hat: Er bestimmt Ihren Anspruch auf bestimmte Steuerabzüge.


Voraussetzungen für die Gleichstellung mit einem in Luxemburg steuerpflichtigen Einwohner


Um als steuerlich ansässig zu gelten, muss mindestens eine der folgenden drei Bedingungen erfüllt sein:


  • Mindestens 90 % Ihres Haushaltseinkommens werden in Luxemburg erwirtschaftet.

Die Berechnung dieses Prozentsatzes beinhaltet eine Sonderregel: Die ersten 50 Tage, die Sie im Kalenderjahr im Ausland arbeiten (z. B. Home office), gelten als Arbeitstage in Luxemburg. Das bedeutet, dass diese Arbeitstage außerhalb Luxemburgs mit luxemburgischem Einkommen „gleichgesetzt“ werden, um die Erlangung des Residentenstatus zu erleichtern.


  • Der Haushalt erzielt im Ausland (außerhalb Luxemburgs) ein Einkommen von weniger als 13 000 Euro netto.

Diese Bedingung ermöglicht die Gleichstellung von Steuerpflichtigen, die den Großteil ihres Einkommens aus Luxemburg beziehen, auch wenn sie eine begrenzte Einkommensquelle im Ausland haben.


  • Nur für in Belgien ansässige Personen: Mehr als 50 % der Berufseinkünfte werden in Luxemburg erzielt.

Diese Sonderregel gilt nur für belgische Grenzgänger, wobei die geografische Nähe und die bilateralen Steuerabkommen zwischen Belgien und Luxemburg berücksichtigt werden.


Bei einem verheirateten oder verpartnerten Paar reicht es aus, wenn einer der beiden Partner mindestens eine dieser Bedingungen erfüllt, damit der Haushalt von der Gleichstellung profitieren kann.


Bei Nichtgleichstellung


Wenn keine der Bedingungen erfüllt ist, können Sie nicht als in Luxemburg steuerlich ansässig behandelt werden. In diesem Fall werden Sie in Steuerklasse 1 (Nichtansässige) besteuert.

Das bedeutet, dass Sie nicht in den Genuss der Steuerabzüge und Vorteile für Gebietsansässige kommen und Ihre Besteuerung ausschließlich auf der Grundlage Ihrer Einkünfte aus luxemburgischen Quellen berechnet wird.



Was tun, wenn die Warnmeldung erscheint, obwohl Sie die Voraussetzungen für die Gleichstellung erfüllen?


Wenn Sie glauben, dass Sie die Kriterien erfüllen, aber die Warnmeldung weiterhin in Ihrem Konto angezeigt wird, können Sie sich an unseren Kundensupport wenden:



Unsere Teams können Ihre Situation überprüfen und Ihnen dabei helfen, die erforderlichen Informationen zu korrigieren oder zu vervollständigen.

Aktualisiert am: 31/10/2025

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