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Was bedeutet die Warnmeldung über die Gleichstellung mit einem gebietsansässigen Steuerzahler und was muss ich tun?

Die mit der Gleichstellung verbundene Warnmeldung erscheint auf Ihrem Konto, wenn das System feststellt, dass Sie nicht automatisch die Kriterien erfüllen, um als steuerlich in Luxemburg ansässig zu gelten. Dies hat direkte Auswirkungen auf Ihre Besteuerung, da die Gleichstellung Ihren Anspruch auf bestimmte Steuerabzüge bestimmt.

Um in Luxemburg steuerlich gleichgestellt zu werden, müssen Sie mindestens eine der drei folgenden Bedingungen erfüllen:

Mindestens 90 % Ihres Haushaltseinkommens werden in Luxemburg erwirtschaftet.
Die Berechnung dieses Prozentsatzes beinhaltet eine Sonderregel: Die ersten 50 Tage, die Sie im Kalenderjahr im Ausland arbeiten (z. B. Home office), gelten als Arbeitstage in Luxemburg. Das bedeutet, dass diese Arbeitstage außerhalb Luxemburgs mit luxemburgischem Einkommen „gleichgesetzt“ werden, um die Erlangung des Residentenstatus zu erleichtern.

Der Haushalt erzielt im Ausland (außerhalb Luxemburgs) ein Einkommen von weniger als 13 000 Euro netto.
Diese Bedingung ermöglicht die Gleichstellung von Steuerpflichtigen, die den Großteil ihres Einkommens aus Luxemburg beziehen, auch wenn sie eine begrenzte Einkommensquelle im Ausland haben.

Nur für in Belgien ansässige Personen: Mehr als 50 % der Berufseinkünfte werden in Luxemburg erzielt.
Diese Sonderregel gilt nur für belgische Grenzgänger, wobei die geografische Nähe und die bilateralen Steuerabkommen zwischen Belgien und Luxemburg berücksichtigt werden.

Bei einem verheirateten oder verpartnerten Paar reicht es aus, wenn einer der beiden Partner mindestens eine dieser Bedingungen erfüllt, damit der Haushalt von der Gleichstellung profitieren kann.

Wenn Sie glauben, die Kriterien zu erfüllen, die Warnmeldung aber weiterhin angezeigt wird, wenden Sie sich bitte an unseren Kundensupport, entweder per E-Mail (help@taxx.lu) oder über den Online-Chat, um Hilfe zu erhalten.

Wenn hingegen keine der Bedingungen erfüllt ist, können Sie nicht mit einem in Luxemburg steuerlich ansässigen Bürger gleichgestellt werden. In diesem Fall werden Sie in Steuerklasse 1 (nicht ansässig) besteuert, was bedeutet, dass Sie nicht von den Steuerabzügen profitieren können, die ansässigen Personen gewährt werden.

Aktualisiert am: 05/06/2025

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