Aussergewöhnliche Belastungen sind absetzbar ab einem gewissen Minimalbetrag, welcher abhängig von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen definiert wird. Wenn dieser Mindestbetrag nicht erreicht wird, wird er von unserem Programm nicht berücksichtigt.
Unter dem folgenden Link finden Sie weitere Informationen : https://guichet.public.lu/de/citoyens/impots-taxes/pension-rente/allegement-fiscal/beneficier-abattements.html
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Aktualisiert am: 27 / 02 / 2020