Artikel über: Steuerbescheid & Vorschüsse

Warum verlangt die Luxemburger Steuerverwaltung (ACD) jetzt meine Bankdaten?

Die ACD hat ihre Prüfverfahren für Steuererstattungen verschärft. Ab sofort müssen Steuerpflichtige einen offiziellen Nachweis ihrer Bankverbindung vorlegen.

Diese Maßnahme dient der Absicherung von Überweisungen und soll Fehler oder Betrug bei Erstattungen verhindern.


Welche Dokumente akzeptiert die ACD?

Die ACD akzeptiert nur zwei Arten von Dokumenten:

  • Einen Bankidentitätsnachweis (RIB): ein offizielles Dokument Ihrer Bank (luxemburgisch oder ausländisch) mit Ihrem Namen, Ihrer IBAN und Ihrem BIC/SWIFT-Code. Sie können ihn in der Regel ganz einfach im Online-Banking Ihrer Bank herunterladen.
  • Ein Bankbestätigungsschreiben (BCL): ein Dokument Ihrer Bank, das bestätigt, dass Sie Kontoinhaber sind.


Welche Dokumente werden abgelehnt?

Die Einnahmestellen der ACD akzeptieren nicht:

  • Screenshots
  • Kopien von Kredit- oder Debitkarten
  • Einfache Kontoauszüge

Nur ein offizieller RIB oder eine BCL gelten als gültiger Nachweis Ihrer Bankidentität.


Wie übermittle ich meine Bankdaten an die ACD?

Sie haben mehrere Möglichkeiten:

  1. Per E-Mail oder Post: Senden Sie Ihren RIB/BCL direkt an die zuständige Einnahmestelle.
  2. Über das Kontaktformular auf der ACD-Website.
  3. Online über MyGuichet.lu: Nutzen Sie den Dienst „IBAN-Erklärung oder -Änderung" in Ihrem gesicherten Bereich. Sie benötigen ein LuxTrust-Produkt oder einen luxemburgischen elektronischen Personalausweis (eID) für die elektronische Unterschrift.


Ich bin Grenzgänger, betrifft mich das auch?

Ja! Egal ob Sie in Luxemburg wohnen oder Grenzgänger aus Frankreich, Belgien oder Deutschland sind: Die ACD verlangt jetzt für alle Erstattungen einen Banknachweis. Ihre IBAN kann von einer luxemburgischen oder ausländischen Bank stammen.


Was gilt bei Verheirateten oder eingetragenen Partnerschaften?

  • Gemeinschaftskonto: Legen Sie einen RIB oder eine BCL des gemeinsamen Kontos vor.
  • Einzelkonto: Soll die Erstattung auf das persönliche Konto nur eines Partners erfolgen, müssen Sie den RIB dieses Kontos und eine schriftliche Genehmigung des anderen Partners einreichen.
  • Trennung oder Scheidung: Die ACD berechnet den Anteil jeder Person und überweist die Erstattungen separat auf die jeweiligen Konten.


Was passiert, wenn ich keine Bankdaten angebe?

Ohne gültige Bankverbindung kann die ACD Ihre Steuererstattung nicht auszahlen. Ihr Guthaben bleibt blockiert, bis ein gültiger RIB oder eine BCL vorliegt.

Aktualisiert am: 08/12/2025

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