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Warum sind meine außergewöhnlichen Belastungen nicht in meiner Steuererklärung angegeben?

Außergewöhnliche Belastungen sind nur ab einem bestimmten Mindestbetrag absetzbar, der sich nach Ihrer Steuerklasse, Ihrem zu versteuernden Einkommen und der Anzahl der Kinder definiert.

Wenn Ihre außergewöhnlichen Ausgaben nicht in Ihrer Steuererklärung aufgeführt sind, bedeutet dies, dass ihre Gesamtsumme niedriger ist als Ihr Mindestbetrag.

Das System von taxx.lu berechnet automatisch den Betrag, den Sie überschreiten müssen, damit die Ausgaben abzugsfähig sind.

Wenn Ihr Mindestbetrag beispielsweise 4.000 € beträgt und Ihre tatsächlichen Kosten unter diesem Betrag liegen, z. B. 2.000 €, sind sie nicht abzugsfähig.
Betragen Ihre tatsächlichen Kosten hingegen 5.000 €, ist die Differenz zwischen diesem Betrag und dem Mindestbetrag (5.000 - 4.000), also 1.000 €, absetzbar.

Wie wird der Mindestbetrag bei außergewöhnlichen Belastungen berechnet?

Aktualisiert am: 01/08/2024

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