Wann gilt eine Immobilie als veraltet oder baufällig?
Ein Gebäude gilt laut dem Rundschreiben des Steuerdirektors als veraltet, wenn es "sich in einem Zustand der Veralterung oder des Verfalls befindet, der es nicht mehr erlaubt, es als Wohnraum zu betrachten".
Das bedeutet, dass sie die wesentlichen Funktionen einer Unterkunft nicht mehr erfüllen kann, insbesondere Schutz vor Witterungseinflüssen und ein Mindestmaß an Komfort in Bezug auf sanitäre Hygiene und Ruhebedürfnisse bieten.
Das bedeutet, dass sie die wesentlichen Funktionen einer Unterkunft nicht mehr erfüllen kann, insbesondere Schutz vor Witterungseinflüssen und ein Mindestmaß an Komfort in Bezug auf sanitäre Hygiene und Ruhebedürfnisse bieten.
Aktualisiert am: 12/02/2024
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