Wie gibt man den Verkauf einer Immobilie an?
Der Verkauf einer in Luxemburg oder im Ausland gelegenen Immobilie muss in Ihrer Steuererklärung angegeben werden.
Erster Fall: Der Verkauf Ihres Hauptwohnsitzes
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz verkauft haben, ist der Kapitalgewinn NICHT steuerpflichtig.
Sie müssen nur die erste Seite des Formulars 700 ausfüllen und die Felder auf taxx.lu in der Kategorie "Immobilienverkauf" ausfüllen.
Um zu ermitteln, ob es sich um Ihren Hauptwohnsitz handelt, können Sie diesen Simulator verwenden: Hauptwohnsitz - Simulator
Zweiter Fall: Der Verkauf einer Immobilie, die nicht als Ihr Hauptwohnsitz galt
Wenn Sie eine Immobilie verkauft haben, die nicht als Hauptwohnsitz galt, ist der Kapitalgewinn grundsätzlich steuerpflichtig.
Sie müssen daher das Formular 700 vollständig ausfüllen und anschließend die Felder auf taxx.lu in der Kategorie "Immobilienverkauf" ausfüllen.
Bei dem Verkauf einer Immobilie sind zwei Fälle zu unterscheiden :
Erster Fall: Der Verkauf Ihres Hauptwohnsitzes
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz verkauft haben, ist der Kapitalgewinn NICHT steuerpflichtig.
Sie müssen nur die erste Seite des Formulars 700 ausfüllen und die Felder auf taxx.lu in der Kategorie "Immobilienverkauf" ausfüllen.
Um zu ermitteln, ob es sich um Ihren Hauptwohnsitz handelt, können Sie diesen Simulator verwenden: Hauptwohnsitz - Simulator
Zweiter Fall: Der Verkauf einer Immobilie, die nicht als Ihr Hauptwohnsitz galt
Wenn Sie eine Immobilie verkauft haben, die nicht als Hauptwohnsitz galt, ist der Kapitalgewinn grundsätzlich steuerpflichtig.
Sie müssen daher das Formular 700 vollständig ausfüllen und anschließend die Felder auf taxx.lu in der Kategorie "Immobilienverkauf" ausfüllen.
Aktualisiert am: 24/07/2024
Danke!