Ja, sie muss Ihrer Steuererklärung beigefügt werden.
Im Formular "Gehälter" müssen Sie nur das Feld "Im Jahr 2019 angestellt von" mit dem genauen Datum des Beginns der neuen Tätigkeit ausfüllen.
Im Formular "Gehälter" müssen Sie nur das Feld "Im Jahr 2019 angestellt von" mit dem genauen Datum des Beginns der neuen Tätigkeit ausfüllen.
Veröffentlicht am: 20 / 01 / 2020